Vis Moot-Team der Universität Bremen tritt gegen University of Washington School of Law (Seattle) und Monash University (Melbourne) an

Anderthalb Wochen nach Ablauf der First zur Einreichung der Klägerschriftsätze für den Vis Moot und den Vis East Moot, wurden dem Team der Universität Bremen am heutigen Dienstag, den 22.12.2020 die Schriftsätze zugewiesen, auf die sie nun als Beklagte erwidern dürfen. Im Rahmen des in Wien koordinierten Vis Moots wird die Universität Bremen auf den Schriftsatz der University of Washington School of Law (Seattle) antworten. Für den in Hongkong koordinierten Vis East Moot erfolgt die Erwiderung auf den Klägerschriftsatz der Monash University (Melbourne).

Damit beginnt ab heute für das Team und seine Coachs die Arbeit an den beiden Beklagtenschriftsätzen. Die Frist für deren Einreichung endet bereits am 28. Januar um 17:00 Uhr MEZ für den Wettbewerb in Hongkong und um 23:30 Uhr MEZ für den Wettbewerb in Wien. Entsprechend stehen den Teammitgliedern arbeitsintensive Weihnachtsferien ins Haus, da erneut je Schriftsatz 35 Seiten zuzüglich Anlagen und Verzeichnissen zu verfassen sind. Durch die aktuell verschärften Corona-Beschränkungen steht das Team zudem vor der Herausforderung, die gesamte Teamarbeit digital zu koordinieren.

Mit der Zuteilung der Schriftsätze ist auch bereits klar, dass die University of Washington School of Law eine der vier Gegner bei der mündlichen Hauptrunden in Wien sein wird. Für den Wettbewerb in Hongkong wurden bereits alle Paarungen für die Hauptrunde bekanntgegeben. Auf das Team der Universität Bremen kommen nach aktuellem Plan folgende mündliche Anhörungen zu:

Montag, 15.03.2021: University of Bremen v Institute of Law, Nirma University
Dienstag, 16.03.2021: Monash University v University of Bremen
Mittwoch, 17.03.2021: North China University of Science and Technology v University of Bremen
Donnerstag, 18.03.2021: University of Bremen v University of International Business and Economics (Beijing)

Dabei wird die Universität Bremen gegen das indische Institute of Law, Nirma University (Ahmedabad) und die Pekinger Universität für Außenwirtschaft und Handel als Klägerin sowie gegen Monash University (Melbourne) und North China University of Science and Technology (Tangshan) als Beklagte auftreten.