Mit der Ausgabe der 45-seitigen Fallakte hat am heutigen Donnerstag, dem 01.07.2021 der 9. Hans Soldan Moot Court (Soldan Moot) zur anwaltlichen Berufspraxis begonnen, bei dem neben dem Zivil- und Zivilprozessrecht auch wieder Fragen des Anwaltsrechts im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen. Zum ersten Mal nimmt in diesem Jahr ein Team der Universität Bremen an dem Wettbewerb teil. Für die vier Studentinnen und Studenten des Fachbereichs Rechtswissenschaft geht es nun zunächst darum, sich mit dem Fall vertraut zu machen.
Die Akte besteht – wie auch in den letzte Jahren – aus der vorgerichtlichen Korrespondenz zwischen den beteiligten Anwältinnen und Anwälten sowie zwischen den Streitparteien und verschiedenen Beweismittel. Als Beweismittel finden sich in der Akte dieses Jahr u.a. ein Zeitungsartikel, Screenshots von Websites und Sozialen Medien-Seiten, ein Werbeflyer und – bei Moot Courts bislang ehr selten – ein Link und QR-Code zu einem Werbevideo. Die Klage in dem fiktiven Fall ist erneut vor dem Landgericht Hannover zu erheben.
In den kommenden Wochen müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit zahlreichen Fragen zum BGB, zur ZPO und zum anwaltlichen Berufsrecht beschäftigen. Seltenheitswert hat hingegen, dass eine der beteiligten Anwaltskanzleien selbst Streitpartei ist und sich im Prozess auch selbst vertritt. Streitgegenstand ist nämlich die Erstellung einer Werbekampagne für die beklagte Anwaltskanzlei durch eine Werbeagentur, die Klägerin in diesem Moot Court. Da die Werbekampagne aus Sicht der Beklagten gegen anwaltliches Berufsrecht verstoße und deshalb mangelhaft sei und sich die Klägerin einer Nachbesserung verweigert habe, verweigert die Beklagte die Zahlung des Honorars. Nun wird über diese Zahlung vor dem fiktiven Gericht gestritten. Bereits die materiellen Fragen des Werkvertrags sind also mit Fragen des anwaltlichen Berufsrechts verknüpft. Aber damit noch nicht genug: Eine Partnerin der Kanzlei, die die Klägerin vertritt, ist gleichzeitig Gesellschafterin der Klägerin. Auch hier wird in der Akte bereits die Frage nach der berufsrechtlichen Zulässigkeit der Mandatierung durch die Beklagte aufgeworfen.
Der Fall wirft also viele spannende juristische Frage auf. Viel Zeit für eine erste eigene Sichtung des Falls bleibt den Mitgliedern des Bremer Soldan Moot-Teams allerdings nicht. Denn bereits am Samstag, dem 03.07.2021 steht die erste Teambesprechung des Falls über ZOOM auf dem Programm. Am 05.08.2021 werden die Studentinnen und Studenten der Universität Bremen sodann ihre erste Klageschrift beim Soldan Moot einreichen.
MCAB e.V. wünscht dem Team und seinen Coachs viel Spaß und Erfolg bei der Bearbeitung des Falls.