Vis (East) Moot-Team wartet auf PO 2

Der Vis Moot ist immer in zwei Phasen auf geteilt: Das schriftliche Verfahren und die mündlichen Verhandlungen. Im schriftlichen Verfahren, das nach Einsetzung des Schiedsgerichts zur Vorbereitung auf die erste mündliche Verhandlung stattfindet, besteht aus der Erstellung eines Schriftsatzes für die Klägerin und der Erstellung eines Schriftsatzes für die Beklagte. Im erstem Teil des schriftlichen Verfahrens ist der Anfang Dezember einzureichenden Schriftsatzes für die Klägerin zu erstellen. Dafür steht den studentischen „Rechtsanwälten“ ein Fallakte zur Verfügung, die neben den ersten Schriftsätze der Prozessparteien auch die von den Prozessparteien bis dahin eingereichten Beweismittel und die Korrespondenz mit der Schiedsorganisation und den Schiedsrichtern enthält.

Dies entspricht auch im Wesentlichen der Aktenlage in einem realen Schiedsverfahren. Anders jedoch als im realen Leben, in dem Rückfragen zu Tatsachen an die eigenen Mandanten regelmäßig möglich sind, bleiben die fiktiven Mandanten des Vis Moot-Universums für deren Prozessvertreter regelmäßig unerreichbar. Eine weitere Besonderheit stellt die Tatsache da, dass die im Vis Moot-Verfahren relevanten Länder in der realen Welt nicht zu finden sind und entsprechend auch die jeweiligen Rechtsordnungen nicht weiter ergründet werden können.

Zum Ausgleich der fehlenden Möglichkeit der Rechtsrecherche und der Kontaktaufnahmen mit dem eigenen Mandant, gibt es in der Bearbeitungszeit des Schriftsatzes für die Klägerin einen wichtigen Termin: Das Fristende um Klarstellungen vom Veranstalter zur erbitten.

Diese Frist endete am vergangenen Freitag, dem 29. Oktober 2021. Das Team der Universität Bremen hat dabei auch die Chance genutzt, um drei Klarstellungen zu bitten. Nun warten alle Vis Moot-Teams gespannt darauf, wie die Veranstalter mit den eingereichten Fragen umgehen. In den nächsten Tagen erscheint nun nämlich eine ergänzte Fallakte. Neu aufgenommen wird in die Fallakte eine neue „procedural order“ des Schiedsgerichts, die berüchtigte „PO 2“. In dieser beantwortet das Schiedsgericht in erster Linie Fragen, macht Klarstellungen und Korrekturen zu Tipp- und Übermittlungsfehler in der Fallakte und kann gegebenenfalls auch seine erste Procedural Order, in der auch die Themen für die erste mündliche Verhandlung festgelegt werden, abändern. Die PO2 kann entsprechend erheblichen Einfluss auf die bislang erarbeiteten Argumentationsansätze haben und den ersten Schriftsatz erheblich beeinflussen.

Nach Veröffentlichung der PO 2 werden keine neuen Informationen von den Mandaten und zur Rechtslagen in den beteiligten Rechtsordnungen die Prozessvertreter erreichen. Es muss also mit den dann vorliegenden Informationen gearbeitet werden. Für die erstellen des Schriftsatzes für die Beklagte erhält das Vis Moot-Team und das Vis East Moot-Team jeweils einen Schriftsatz einer anderen Universität, auf den zu antworten ist.

Das Vis (East) Moot-Team der Universität Bremen wartet bereits gespannt auf die Veröffentlichung der PO 2 und hofft, dass diese sehr bald auf den Webseiten des Vis Moot und Vis East Moot online zu finden sein wird.