Am heutigen Freitag, dem 08.10.2021 um 12:00 Uhr traf sich das Vis (East) Moot-Team der Universität Bremen zum ersten Mal nach Ausgabe der Fallakte vor 12 Stunden, um in einem ersten Arbeitstreffen den diesjährigen Vis Moot-Fall zu erörtern. Dabei wurden erste Gedanken zum Sachverhalt und den Rechtsfragen ausgetauscht und Aufgaben verteilt sowie ein Zeitplan diskutiert.
Nun haben die teilnehmenden Studentinnen und Studenten und deren Coaches die Gelegenheit sich in den nächsten drei Wochen ausführlich mit dem Fall vertraut zu machen und herauszuarbeiten, ob ihnen alle faktischen Informationen vorliegen, die sie für den Aufbau ihrer rechtlichen Argumentation benötigen. Denn dann endet die Frist, um bei den Veranstaltern Anfragen zur Klarstellung des Sachverhalts (sogenannte request for clarification) einzureichen. Die Möglichkeit beim Veranstalter des Moot Courts Klarstellungen anzufragen erst die Rücksprache mit dem eigenen Mandaten im wahren Leben. Wie auch bei Fragen an den Mandant, gibt es jedoch auch bei den Klarstellungsanfragen keine Garantie, dass man eine Antwort erhält.
Im Team der Universität Bremen ist es Aufgabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Rücksprache mit dem studentischen Betreuungsteam die rechtliche Argumentation bis zu diesem Zeitpunkt so weit auszuarbeiten, dass Klarheit herrscht, inwieweit zusätzliche Informationen zur Fallakte benötigt werden und ggf. Klarstellungsanfragen zu formulieren.
Antworten auf die Anfragen werden – sofern von den Organisatoren für notwendig erachtet – sodann als sogenannte Procedural Order No. 2 (PO 2) vom fiktiven Schiedsgericht beantwortet. Die dort festgestellten Tatsachen sind als bewiesen anzunehmen. Zudem können in der PO 2 auch Änderungen der PO 1 oder andere prozessuale Anordnungen des Schiedsgerichts getroffen werden. Diese können erhebliche Auswirkungen auf die Bearbeitung des Falles haben. Deshalb kann es gut sein, dass erhebliche Anpassungen in der Argumentation nach dem Erlass der PO 2 Anfang November vorgenommen werden müssen. Erst danach kann also die Struktur und Schwerpunktsetzung des Schriftsatzes finalisiert werden. Danach haben die Teams noch ca. fünf Wochen Zeit um gemeinsam mit den Coachs den jeweils 35 Seiten umfassenden Schriftsatz für Schriftsatz für die Klägerseite für den Vis Moot und gesondert für den Vis East Moot zu verfassen. Beide sind am 09. Dezember 2021 einzureichen. Da die Frist jeweils um 23:59 Uhr am Veranstaltungsort endet, ist der Schriftsatz für den in Hongkong koordinierten Vis East Moot bereits am Nachmittag und damit einige Stunden vor dem Schriftsatz für den in Wien koordinierten Vis Moot abzugeben.