Vis Moot-Team 2020/21 übt zum ersten Mal virtuellen Verhandlungsrunde

Nachdem das Vis Moot-Team der Universität Bremen für das Wettbewerbsjahr 2020/21 gestern die Beklagtenschriftsätze eingereicht hat, ging heute die Vorbereitung für den zweiten Teil des Wettbewerbs los. Bei den mündlichen Verhandlungsrunden der beiden Zwillingswettbewerbe in Wien und Hongkong wird das Team der Universität Bremen jeweils zwei Mal in die Rolle der Anwälte für die Klägerin und die Beklagte schlüpfen. Dabei tragen jeweils zwei studentische „Rechtsanwälten“ den Fall vor. Jeder Student hat fünfzehn Minuten Zeit, dass Schiedsgericht von seinen Position zu überzeugen.

Während heute am Nachmittag Bremen langsam unter einer Schneedecke versank, arbeiteten die Teammitglieder daran, ihre 35-seitigen Schriftsätze in Vorträge von jeweils 28 Minuten zu verkürzen. Die verbleibenden zwei Minuten der Vortragszeit werden nämlich üblicherweise für den direkten Schlagaustausch mit dem „Anwaltsteam“ einer anderen Universität genutzt, das die Gegenseite vertritt. So hatten die Studentinnen die schwere Aufgabe, die wesentlichsten Argumente aus ihren Schriftsätzen zu identifizieren und punktierte Vorträge für das Schiedsverfahren vorzubereiten.

Da ein physisches Treffen in der Universität Bremen heute wegen der Corona-Beschränkungen nicht möglich war, traf sich das Team am frühen Abend im Virtuellen Raum über ZOOM, um zum ersten Mal ein gesamtes Schiedsverfahren zu simulieren.

Als Schiedsrichter fungierte dabei der Teamleiter Tobias Pinkel. Nach der obligatorischen Eröffnungsfrage, ob sich die Vertreter der Parteien auf den Verfahrensablauf und die Zeitaufteilung für die mündliche Verhandlungsrunde geeinigt haben, folgte ein vierzehnminütiger Vortrag der Beklagten zu den prozessualen Fragen des Verfahren. So wurden spannende Argumente vorgetragen, warum eine dritte Partei dem Verfahren beitreten soll und warum die nächste mündliche Verhandlungsrunde, bei der auch Zeugen und Experten angehört werden müssen, erst nach Aufhebung der Coronabeschränkungen in der physischen Welt stattfinden sollte. Nach den Gegenargumenten der Klägerin erfolgte eine jeweils einminütige sofortige Erwiderung. Sodann folgte eine vierzehnminütige Begründung der Klägerin, warum die CISG auf den Vertrag Anwendung finden und der Beklagte den Vertrag verletzt hat, auf den anschließend die Beklagte antwortete, bevor es wieder zum kurzen Schlagabtausch kam.

Auch wenn noch ein langer Weg bis zu den Verhandlungsrunden in den Wettbewerben in Hongkong und Wien in den beiden Wochen vor Ostern vor den Teilnehmerinnen liegt, hat mit der ersten simulierten Verhandlungsrunde der Moot Court so richtig begonnen.

Leider konnten die ersten mündlichen Verhandlungsrunden nicht im üblicherweise dafür vorgesehenen „Gerichtslabor“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen stattfinden. Denn während das Fakultätsgebäude von außen verschneite, blieb es von innen weitgehend verweist, da die Studenten ob der Corona-Einschränkungen keinen Zugang hatten.

Auch wenn der Wettbewerb in diesem Jahr digital stattfinden wird, bleibt zu hoffen, dass zumindest die Übungsrunden bald wieder verstärkt physisch im Gerichtslabor stattfinden können, umso zumindest ein wenig „Moot Court-Feeling“ aufkommen zu lassen.