Mit der Ausgabe der Fallakte hat der Vis (East) Moot 2020/21 nun begonnen

Mit der Ausgabe der Fallakte für den 28. Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot (Wien) und den 18. Willem C. Vis East International Commercial Arbitration Moot (Hongkong) am heutigen Freitag hat die erste Phase des Vis Moot-Wettbewerbs 2020/21 begonnen. Die Vorbereitungszeit mit der Bewerbungsphase, mehreren universitätsinternen Lehrveranstaltungen zum UN-Kaufrecht und Schiedsverfahrensrecht sowie externen Vorbereitungsseminaren ist damit für das diesjährige Vis Moot-Team der Universität Bremen vorbei. Ab heute hat die Arbeit an der konkreten Fallakte und am ersten Schriftsatz begonnen.

Mit der Veröffentlichung der Fallakte ist auch die mit Spannung erwartete Frage geklärt, welcher Vertragsgegenstand den virtuellen Vis Moot-Schiedsverhandlungen in Wien und Hongkong zugrunde liegen wird: Nach Schokoladenkuchen aus nachhaltig angebauten Kakaobohnen (2017/18), Pferdesperma (2018/19) und Turbinen für Pumpspeicherkraftwerke (2019/20) steht der diesjährige Sachverhalt ganz im Zeichen eines Impfstoffs gegen Sars-CoV-2. Denn der Kläger, ein Entwickler eines Impfstoffkandidaten gegen die aktuelle Pandemie, streitet mit zwei Tochtergesellschaften eines der größten Pharmakonzerne der fiktiven Vis Moot-Welt über die Erfüllung eines Lizenzierungs- und Liefervertrags für virale Vektoren, die für die Entwicklung und Herstellung des Impfstoffs benötigt werden. Dabei geht es um die Frage, ob der Vertrag exklusive Lizenzvereinbarungen mit anderen Unternehmen verletzt.

Rechtlich müssen sich die Studentinnen und Studenten, die dieses Jahr am Vis Moot teilnehmen werden, – wie fast jedes Jahr – mit zwei Fragen zum Schiedsverfahrensrecht sowie zwei Fragen zum UN-Kaufrecht auseinandersetzten. Im Schiedsprozessrecht stehen die sehr aktuellen Fragen der Einbeziehung weiterer Prozessparteien im Rahmen eines Schiedsverfahren sowie die Zulässigkeit virtueller Zeugenvernehmungen im Mittelpunkt. Im Bereich des UN-Kaufrechts geht es um dessen Anwendbarkeit sowie die Frage, ob die gelieferten viralen Vektoren mangelfrei i.S.d. Art. 42 CISG sind. Gemäß Art. 42 Abs. 1 CISG hat nämlich der Verkäufer Waren zu liefern, die frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter sind, die auf gewerblichem oder anderem geistigen Eigentum beruhen.

Spannende Rechtsfragen und Fragen zum Sachverhalt wurden bereits bei der ersten Teambesprechung des Bremer Vis Moot-Teams zur Fallakte erörtert. Wegen der gestiegenen Sars-CoV-2-Fallzahlen in der Stadt Bremen, die seit vorgestern als innerdeutsches Corona-Risikogebiet nach der Klassifizierung des Robert Koch Instituts (RKI) gilt, musste die heutige Teambesprechung in die digitale Welt verlegt werden. Doch die Qualität und Intensität der Diskussionen über ZOOM waren einem physischen Treffen mit Nichten unterlegen. Für den Teamzusammenhalt und die Vis Moot-Erfahrung bleibt dennoch zu hoffen, dass zukünftig wieder mehr physische Treffen möglich sein werden.

MCAB e.V. wünscht dem Team der Universität Bremen viel Spaß und Erfolg beim Verfassen des Klägerschriftsatzes für RespiVac pl, den in der Hauptstadt von Mediterraneo (einem fiktiven Land der Vis Moot-Welt) ansässigen Kläger beim diesjährigen Vis Moot und (hoffentlich bald erfolgreichen) Entwickler eines Impfstoffs gegen das aktuell grassierende Corona-Virus.